Kooperationsvertrag Hort – Grundschule Schuljahr

1. Ziele und Inhalte des pädagogischen Konzeptes

Grundlage der pädagogischen Arbeit sind die sächsischen Lehrpläne und der sächsische Bildungsplan für Kindertagesstätten und Horte

  • Förderung der Selbstbildung der Schüler
  • Projekt Intensives Sprachenlernen Französisch
  • Förderung der Integration von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf
  • Unterstützung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund
  • Rhythmisierung des Tages durch Wechsel von Anspannung und Entspannung
  • Förderung der Interessen und Neigungen und einer gesunden Lebensweise der Schüler
  • Anregen einer interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung
2. Zusammenarbeit von Schule und Hort
  • gemeinsame Erarbeitung des Konzeptes und des Förderantrages für Ganztagsangebote durch die Steuerungsgruppe (Förderverein, Schulleitung, Hortleitung) 
  • regelmäßige Absprachen und Beratungen zwischen den Leitungen (mindestens 14- tägig), den Lehrern und Erziehern ( mindestens 2 x jährlich und bei Bedarf in kleineren Gruppen), Erstellen des Schuljahresarbeitsplanes und des Raumnutzungsplanes
  •  gemeinsame Planung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten und Höhepunkten, z.B. Faschingsfeier, Sommerfest, Kennlerntage, Themenwochen
  • wechselseitige Teilnahme an den Beratungen der Schule und des Hortes (bei Bedarf) z.B. beim Thema Hausaufgaben, Ganztagsangebote, Elternarbeit
  • gemeinsames Erstellen und Unterzeichnen von Elternbriefen
  • Betreuung der Kinder bei Unterrichtsausfall (wenn möglich), an pädagogischen und unterrichtsfreien Tagen durch den Hort, an pädagogischen Tagen und bei Fortbildung der Erzieher durch die Lehrer
  • Begleitung der Kinder bei Wandertagen und Schullandheimfahrten durch die Erzieher (wenn möglich)
  • Hospitation der Erzieher im Unterricht
  • gemeinsame Nutzung von Räumen und Außenflächen: Klassenzimmer als Hortfunktionsräume oder Hausaufgabenzimmer, Werkraum – GTA, Turnhalle - GTA, gemeinsame Außenspielflächen - Schule und Hort sind gleichermaßen verantwortlich für die Werterhaltung und Gestaltung der Räume und  Flächen.

 Hausaufgaben:

  • Bereitstellen von Arbeitsmaterial und Hilfsmitteln ( wie Lexika, Duden, Sachbüchern, Zahlenstrahl, Rechengeräten u.a., Computernutzung mit Internet möglich)
  • keine Kontrolle der HA im Hort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Sauberkeit, keine Nachhilfe
  • Hort und Schule bieten Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der Ganztagsangebote zur Freizeitgestaltung und Lernförderung an, Rhythmisierung des Tages, Konzeption GTA (Ermittlung des Bedarfs nach Umfrage bei Schülern und Eltern)
  • gemeinsame Nutzung der kulturellen Möglichkeiten der Stadt Leipzig, z. B. Konzerte, Museumsbesuche, Sport- und Kulturveranstaltungen, Zoobesuche u.a.
  • gemeinsame Planung, Vorbereitung und Teilnahme an Wettbewerben und Ausscheiden (Schulschacholympiade, Lipsiade, sportliche Wettkämpfe)
  • Projekt „Intensives Sprachenlernen Französisch“ (Immersionsmethode im Hort) Unterstützung des Französischunterrichtes ab Klasse 1 und Lernen der französischen Sprache durch die Hortkinder. Es werden täglich zwei Stunden Angebote von Sprachassistenten in französischer Sprache unterbreitet.
  •  Förderkurse: Wöchentlich werden mindestens drei Angebote im Rahmen der Förderkurse der Klassen 2 bis 4 von Erziehern am Vormittag (3. und 4. Unterrichtsstunde) durchgeführt. Inhalte der Kurse sind: Schach (mathematische Förderung), integrative Förderung (Wahrnehmung, Entspannung, Sozialverhalten, Konzentration, Ausdauer, Motorik u.a.), Tanz/Rhythmik, ergotherapeutische Angebote und Entspannung
  • Elternmitwirkung: Durchführen gemeinsamer Elternabende zur Schulvorbereitung der 1. Klassen und der Elternversammlungen Klasse 1 bis 4. (verantw.: Erzieher u. Klassenleiter der einzelnen Klassen). Schule und Hort haben eine Elternvertretung, einige Eltern arbeiten in beiden Vertretungen mit. Es gibt gemeinsame Beratungen und Absprachen.(verantw.: Schul- und Hortleitung, Elternsprecher). Teilnahme der Hortleiterin an den Schulkonferenzberatungen und Elternratssitzungen.
  • Zusammenarbeit im Deutsch-Französischen Bildungszentrum gemeinsam mit der Grundschule, Georg- Schumann-Oberschule, dem Anton-Philipp-Reclam-Gymnasium und der Deutsch-Französische Kindertagesstätte Tarostr. 9 (verantw.: Schul- und Hortleitung) - Zusammenarbeit wird durch Kooperationsvereinbarungen und Arbeitspläne geregelt.
3. Rhythmisierung des Schultages von 6.00 bis 17.00 Uhr

(siehe auch Konzeption der GTA)--->

  • Frühhort mit Frühstück, Ankommen der Kinder ab 6.00 Uhr
  • teilweise Blockunterricht
  • Maßnahmen zur gesunden Lebensweise
  • Frühstückspause
  • Mittagspause mit Mittagessen
  • Bewegungs- und Entspannungsangebote
  • GTA- Angebote von Schule und Hort und freie Angebote ab 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Hausaufgabenanfertigung von 14 Uhr bis 16.00 Uhr im Hort (Kl.2-4)
  • Hausaufgabenanfertigung in den Gruppen (Klasse 1)
  • Ausklang des Tages bis 17.00 Uhr
4. Integration von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf als gemeinsames Ziel von Schule und Hort
  • Festlegen von Schwerpunkten für die gemeinsame Arbeit laut Integrationsplanung durch die Beratungslehrerin und Hortleiterin
  • gemeinsame Fallberatung zum Abstimmen von Maßnahmen unter Einbeziehung von Eltern, ASD, Schulärztin, Schulpsychologen, bzw. anderen Ämtern und Psychologen in der Verantwortung von Hortleiterin und Beratungslehrerin
  • enger Kontakt zur Führung der Integration der einzelnen Schüler zwischen Eltern, Lehrern und Erziehern

Verantwortlich für die Umsetzung der Ziele und Inhalte dieses Kooperationsvertrags sind die Schul- und die Hortleitung, die außerdem in der Steuergruppe für Ganztagsangebote arbeiten.

Leipzig, 08.09.2019